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Wahl einer Schwerbehindertenvertretung

Gemäß § 94 Absatz 5 SGB IX finden alle vier Jahre regelmäßig die Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung statt. Die Integrationsämter stellen eine kostenlose Broschüre ”Wahl der Schwerbehindertenvertretung – Förmliches und einfaches Wahlverfahren, Wahlformulare, Wahlkalender” zur Verfügung, die dort bestellt oder heruntergeladen werden kann.

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
– Integrationsamt –
Rheinallee 97 – 101
55118 Mainz

Telefon 06131 967-0
poststelle-mz@lsjv.rlp.de