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Kirchliche Arbeitsgerichtsbarkeit

Kirchliches Arbeitsgericht

Am 1. Juli 2005 ist für die Katholischen Kirche in Deutschland eine kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) in Kraft getreten. 

Diese Ordnung gilt nur  für Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten der kirchlichen Ordnungen für das Arbeitsvertragsrecht (KODA und Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes) und für das die betriebliche Mitbestimmung regelnde Mitarbeitervertretungsrecht. Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Einzelarbeitsvertrag sind weiterhin die staatlichen Arbeitsgerichte zuständig. 

Die Gerichtsbarkeit gliedert sich in die Kirchlichen Arbeitsgerichte der einzelnen Diözesen (1. Instanz) und den Kirchlichen Arbeitsgerichtshof in Bonn (2. Instanz). 

Auf der Ebene der Diözesen ist es auch möglich, dass sich mehrere Diözesen zur Bildung eines Kirchlichen Arbeitsgerichtes zusammenschließen. Das haben die Diözesen Limburg, Mainz, Speyer und Trier getan. Das Gericht hat seinen Sitz in Mainz. Die Verhandlungen des Kirchlichen Arbeitsgerichtes sind öffentlich.

Kirchliches Arbeitsgericht für die Diözesen Limburg, Mainz, Speyer, Trier in Mainz Geschäftsstelle

Bischofsplatz 2
55116 Mainz
Telefon:06131-253935

Weiterführende Links

Kirchlicher Arbeitsgerichtshof

Für die Bistümer im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz wurde als Kirchliches Arbeitsgericht zweiter Instanz der Kirchliche Arbeitsgerichtshof mit Sitz in Bonn errichtet.

Gegen das Urteil eines Kirchlichen Arbeitsgerichts findet die Revision an den Kirchlichen Arbeitsgerichtshof statt, wenn sie in dem Urteil des Kirchlichen Arbeitsgerichts oder in dem Beschluss des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs nach  48 Abs. 5 Satz 1 Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) zugelassen worden ist.

Die Revision ist zuzulassen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder

  • das Urteil von einer Entscheidung des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs oder,

  • solange eine Entscheidung des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs in der Rechtsfrage nicht ergangen ist, von einer Entscheidung eines anderen Kirchlichen Arbeitsgerichts abweicht und die Entscheidung auf dieser Abweichung beruht oder

  • ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird, auf dem die Entscheidung beruhen kann.

Einigungsstelle – Bistum Trier

Die bisherige MAVO-Schlichtungsstelle gibt es nicht mehr. An ihre Stelle ist die Einigungsstelle gemäß §§ 40 - 47 MAVO getreten. Diese hat gegenüber der früheren MAVO-Schlichtungsstelle einen reduzierten Zuständigkeitsbereich. Die Einigungsstelle verhandelt nur noch Regelungsstreitigkeiten zwischen Dienstgeber und MAVen. In bestimmten Fällen kann auch nach einem Verfahren vor der Einigungsstelle das Kirchliche Arbeitsgericht als 2. Instanz angerufen werden.

Die Adresse der Geschäftsstelle der Einigungsstelle:

Einigungsstelle (§§ 40 - 47 MAVO)
Geschäftsstelle
Mustorstr. 2
54290 Trier
Telefon 0651/7105-252, Fax 0651/7105-841

Besetzung der Einigungsstelle:

Vorsitzender: Rainer, Wierz, Rechtsanwalt, Saarbrücken
Stellvertretender Vorsitzender: N.N.

Listenbeisitzer aus den Kreisen der Dienstgeber:
Nadja Ensch, Caritasverband für die Diözese Trier e.V
Andrea Gerards, Bischöfliches Generalvikariat Trier
Heinz Palzer, Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH
Dr. Hans-Günther Ullrich, Bischöfliches Generalvikariat Trier

Listenbeisitzerinnen und Listenbeisitzer aus den Kreisen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Peter Fried, Caritasverband für Saarbrücken und Umgebung e.V.
Hans-Anton Görgen, Marienhaus-Klinikum im Kreis Ahrweiler
Kathrin Prams, Fachstelle Jugend im Visitationsbezirk Saarbrücken
Lutwin Gilla, Pastoraler Raum Saarbrücken

Schlichtungsstelle

AVR Schlichtungsstelle gem. § 22 AVR

8. Amtsperiode (vom 01.11.2024 bis 31.10.2028)

AVR-Schlichtungsstelle gem. § 22 AVR
Geschäftsstelle
Diözesan-Caritasverband Trier e. V.
Dietrichstraße 30a, 54290 Trier
Tel. 0651 9493-151 und 0651 9493-411

Vorsitzender: Albert Marxen, Oberstaatsanwalt a. D.

Stellv. VorsitzenderHerbert Schmitz, Direktor des Amtsgerichts a. D.

Beisitzer: Oliver Winter
(Dienstgebervertretung) St. Raphael Caritas Alten- und
Behindertenhilfe GmbH, Mayen

Stellv. Beisitzer: Michael Schley
(Dienstgebervertretung) Caritasverband für Saarbrücken
und Umgebung e. V., Saarbrücken

Beisitzer: Heiko Desgranges
(Dienstnehmervertretung) Caritas Klinikum Saarbrücken

Stellv. Beisitzer: Christian Mosen
(Dienstnehmervertretung) Barmherzige Brüder Saffig