Am 1. Juli 2005 ist für die Beschäftigten in der Katholischen Kirche in Deutschland eine kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) in Kraft getreten.
Diese Ordnung gilt nur für Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten der kirchlichen Ordnungen für das Arbeitsvertragsrecht (KODA und Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes) und für das die betriebliche Mitbestimmung regelnde Mitarbeitervertretungsrecht. Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Einzelarbeitsvertrag sind weiterhin die staatlichen Arbeitsgerichte zuständig.
Für die Rechtsstreitigkeiten des MAV- und KODA-Rechts gab es bisher nur ein erstinstanzliches Verfahren vor der MAVO-Schlichtungsstelle. Mit Errichtung der Kirchlichen Arbeitsgerichte gibt es nun auch eine 2. Instanz. Die Gerichtsbarkeit gliedert sich in die Kirchlichen Arbeitsgerichte der einzelnen Diözesen (1. Instanz) und den Kirchlichen Arbeitsgerichtshof (2. Instanz).
Auf der Ebene der Diözesen ist es auch möglich, dass sich mehrere Diözesen zur Bildung eines Kirchlichen Arbeitsgerichtes zusammenschließen. Das haben die Diözesen Limburg, Mainz, Speyer und Trier getan. Das Gericht hat seinen Sitz in Mainz. Die Verhandlungen des Kirchlichen Arbeitsgerichtes sind öffentlich.