Zum Inhalt springen

Dienstvereinbarungen

Auf dieser Seite werden die Links zu Dienstvereinbarungen oder Texte von Dienstvereinbarungen, die im Bereich der DIAG-MAV A Trier abgeschlossen wurden, eingestellt.

Eine Dienstvereinbarung gilt nur zwischen den Parteien, die diese schließen bzw. für den in der Dienstvereinbarung genannten Geltungsbereich. Es handelt sich hierbei um ein Verhandlungsergebnis, das auf einem ausgehandelten Kompromiss beruht. Sie sollten daher nicht vorbehaltlos übernommen oder als Vorlage für Verhandlungen dienen. Als Orientierungsrahmen können sie hilfreich sein.

Dienstvereinbarungen, die das Bistum Trier und die Gesamt-Mitarbeitervertretung des Bistums Trier abgeschlossen haben finden sie unter dem Link: